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Kosten aus betriebswirtschaftlicher Sicht

In der Literatur findet sich eine Reihe von Beispielen über Kosten durch Suchtmittelmissbrauch. Die genannten Zahlen reichen von 23.000 € pro betroffenem Mitarbeiter im Jahr bis zu 25% der betrieblichen Gesamtkosten.

Diese Zahlen sind schwer nachzuvollziehen und werden in der betrieblichen Praxis oft angezweifelt.

Tatsache ist, daß die nachfolgend aufgeführten Punkte bei Auftreten der Problematik festzustellen sind.

  • suchtmittelbedingte Fehlentscheidungen, die besonders im Management hohe Kosten verursachen
  • alkoholbezogene Arbeits- und Wegeunfälle
  • Schädigung anderer durch alkoholbedingte Fehler
  • Reklamationen
  • deutliche quantitative und qualitative Minderung der Arbeitsleistung
  • erhöhte krankheitsbedingte Fehlzeiten
  • Kurzzeiterkrankungen
  • kurz- und längerfristiger Personaleinsatz als krankheitsbedingte Vertretung
  • Kosten durch Disziplinarmaßnahmen
  • Intensive Betreuungsmaßnahmen durch Vorgesetzte
  • Umorganisation der Arbeit durch Vorgesetzte
  • Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz


  • Durch Schulung werden auffällige Mitarbeiter konsequenter und damit früher einer problemgerechten Behandlung zugeführt. Das heisst, die oben genannten Faktoren werden minimiert und damit die Kosten gesenkt.


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    Suchtprävention am Arbeitsplatz